Nichionisierende Strahlungen (NIS) bestehen vor allem bei elektrischen und magnetischen Feldern. Dazu zählen aber auch Wärmestrahlen, UV-Strahlen, Infrarot und Laserstrahlen sowie Ultra- und Infraschall. Solche Strahlen entstehen durch den Betrieb verschiedener Anlagen und Geräte wie etwa bei Stromversorgungsanlagen, Eisenbahnanlagen und  insbesondere bei Mobilfunkantennen und Rundfunkanlagen.

Die nichtionisierende Strahlung wird vom Umweltschutzgesetz (USG) erfasst. Die Einzelheiten dieses gesetzlich garantierten Schutzes werden in der Bundesverordnung über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung (NISV) geregelt. Sie enthält Bestimmungen zur Gefahrenabwehr (Immissionsgrenzwerte) und  zur Vorsorge, indem sie sogenannte Orte mit empfindlicher Nutzung (OMEN) sowie Anlagegrenzwerte festlegt.