hilft Gemeinden bei der Umsetzung der Begriffe der IVHB und des gestützt darauf revidierten kantonalen Rechts (PBG und PBV) ins kommunale Baureglement.
unterstützt Gemeinden und Private bei der Auslegung der 30 IVHB-Begriffe anhand der sich bis heute entwickelten Praxis und Rechtsprechung