BauJur

  • hilft Gemeinden bei der Umsetzung der Begriffe der IVHB und des gestützt darauf revidierten kantonalen Rechts (PBG und PBV) ins kommunale Baureglement.
  • unterstützt Gemeinden und Private bei der Auslegung der 30 IVHB-Begriffe anhand der sich bis heute entwickelten Praxis und Rechtsprechung
  • klärt Unsicherheiten bei kantonalen Behörden ab