Das Baurecht ist in der Schweiz im Wesentlichen kantonal und kommunal geregelt. Es finden sich über 140’000 Gesetzes- und Verordnungsartikel im Bau- und Planungswesen. Die gleichen Baubegriffe werden in jedem Kanton bzw. Gemeinde aber oftmals unterschiedlich definiert. So bestehen bspw. 26 unterschiedliche Definitionen für den Begriff der «Gebäudehöhe». Um solchen begrifflichen Überschneidungen ein Ende zu setzen, gründete die Schweizerische Bau-, Planungs- und Umweltdirektorenkonferenz 2005 das Konkordat «Interkantonale Vereinbarung über die Harmonisierung der Baubegriffe (IVHB)». Dieses wurde am 26. November 2010 in Kraft gesetzt.

Das Konkordat definiert 30 formelle Baubegriffe und besteht aus Text und Skizzen. Die Kantone, welche diesem Konkordat beitreten, verpflichten sich, diese Baubegriffe und Messweisen in ihrem Bau- und Planungsrecht zu vereinheitlichen.

Der Kanton Thurgau ist am 21. April 2010 der IVHB beigetreten und hat in der Planungs- und Bauverordnung (PBV; RB 700.1) alle Begriffe und Messweisen der IVHB übernommen.

Der Kanton St. Gallen ist der IVHB bis heute nicht beigetreten. In diesem Kanton gelten damit allein die Bau- und Planungsbestimmungen des Kantons St. Gallen und seinen Gemeinden.