BauJur ist Ihnen behilflich bei

  • allen Baugesuchen mit Bezug zu einem Gewässer sowohl für Vorhaben innerhalb als auch ausserhalb der Bauzonen
  • der Abklärung der Anschlusspflicht eines Bauvorhabens an eine Kanalisation
  • Konzessionsgesuchen für die Entnahme von Trink- und Brauchwasser aus öffentlichen Gewässern und Grundwasser sowie bei allgemeinen Eingriffen in öffentiche Gewässer
  • Fragen im Zusammenhang mit Bauvorhaben innerhalb des Gewässerraums etc.