BauJur ist Ihnen behilflich bei
- allen Baugesuchen mit Bezug zu einem Gewässer sowohl für Vorhaben innerhalb als auch ausserhalb der Bauzonen
- der Abklärung der Anschlusspflicht eines Bauvorhabens an eine Kanalisation
- Konzessionsgesuchen für die Entnahme von Trink- und Brauchwasser aus öffentlichen Gewässern und Grundwasser sowie bei allgemeinen Eingriffen in öffentiche Gewässer
- Fragen im Zusammenhang mit Bauvorhaben innerhalb des Gewässerraums etc.