Wir erbringen für Sie folgende Dienstleistungen

  • Rechtliche Unterstützung bei Bauprojekten, insbesondere auch bei Projekten mit Industrie- und Gewerbelärm
  • Behandlung von Fragen im Zusammenhang mit Baulärm
  • Überprüfung von Bauprojekten auf die Uebereinstimmung mit Lärmvorschriften gemäss Lärmschutzverordnung (LSV) und den Lärmvorschriften gemäss Zonenbeschrieb (planungsrechtlicher Immissionsschutz)
  • Beratung bei Strassenlärm
  • Bearbeitung rechtlicher Fragen im Zusammenhang mit Alltagslärm wie Lärm aus Schiessanlagen, Gaststätten, Kirchenglockengeläut, Kuhglockenlärm, Tiergeschrei, Lärm von Wärmepumpen sowie lärmige Veranstaltungen aller Art wie OpenAir-Konzerte, Discos, usw.