Wir erbringen für Sie folgende Dienstleistungen
- Rechtliche Unterstützung bei Bauprojekten, insbesondere auch bei Projekten mit Industrie- und Gewerbelärm
- Behandlung von Fragen im Zusammenhang mit Baulärm
- Überprüfung von Bauprojekten auf die Uebereinstimmung mit Lärmvorschriften gemäss Lärmschutzverordnung (LSV) und den Lärmvorschriften gemäss Zonenbeschrieb (planungsrechtlicher Immissionsschutz)
- Beratung bei Strassenlärm
- Bearbeitung rechtlicher Fragen im Zusammenhang mit Alltagslärm wie Lärm aus Schiessanlagen, Gaststätten, Kirchenglockengeläut, Kuhglockenlärm, Tiergeschrei, Lärm von Wärmepumpen sowie lärmige Veranstaltungen aller Art wie OpenAir-Konzerte, Discos, usw.