BauJur

  • unterstützt Sie bei Bauvorhaben sowohl bei Projekten innerhalb als auch ausserhalb der Bauzonen
  • überprüft Ihr Vorhaben auf die Übereinstimmung mit dem kommunalen Baureglement und dem Zonenplan
  • klärt ab, ob Ihr Bauprojekt mit einem allenfalls bestehenden Gestaltungsplan übereinstimmt und lotet die Baumöglichkeiten nach diesem Plan aus
  • klärt Ihre Bauchancen aus rechtlicher Sicht ab
  • trifft Vorabklärungen mit kommunalen und kantonalen Behörden
  • vertritt Sie bei Konfliktsituationen mit Gemeinden oder der Nachbarschaft
  • erarbeitet Konfliktlösungen zur Vermeidung von Bauverzögerungen
  • überprüft und erarbeitet private Entwürfe von Sondernutzungsplänen sowie Sondernutzungspläne von Gemeinden (insbesondere Gestaltungs- und Ueberbauungspäne)
  • bietet Rechtsberatungen im gesamten Immobiliarsachenrecht
  • begründet Mit- und Stockwerkeigentum samt Erarbeitung von entsprechenden Reglementen
  • erstellt Kaufverträge, Vorkaufsrechtsverträge, Kaufsrechtsverträge, Rückkaufsrechtsverträge, Schenkungsverträge, Erbvorbezugsverträge, Baurechtsverträge, Wohn- und Nutzniessungsrechte, weiteren Dienstbarkeitsverträge, Darlehensverträge, Mietverträge etc.