BauJur unterstützt Bauherren, Grundeigentümer sowie Gemeinden durch

  • Beratung im Zusammenhang mit Einträgen von Grundstücken in den Kataster der belasteten Standorte
  • Hilfestellungen bei Fragen betreffend die Untersuchungs-, Überwachungs- und Sanierungspflicht eines belasteten Standorts
  • Orientierung betreffend Verfahrensfragen zum Altlastenrecht
  • Kontaktaufnahme und Vorbesprechung mit Behörden und Ämter