BauJur besorgt für Sie Dienstleistungen wie
- die Überprüfung und Androhung behördlicher Massnahmen betreffend Emissionsbegrenzungen und Sanierungen
- Kontrolle von Abstandsvorschriften von Kaminanlagen zum bebauten Gebiet
- die Beurteilung von Projekten betreffend die Einhaltung der Vorschriften zur Mindeshöhe von Kaminanlagen
- Abklärungen im Zusammenhang mit dem Einbau von Feinstaubfilteranlagen
- Kontaktaufnahme mit den zuständigen Behörden
- soweit notwendig, die rechtliche Durchsetzung Ihrer Ansprüche etc.