BauJur besorgt für Sie Dienstleistungen wie

  • die Überprüfung und Androhung behördlicher Massnahmen betreffend Emissionsbegrenzungen und Sanierungen
  • Kontrolle von Abstandsvorschriften von Kaminanlagen zum bebauten Gebiet
  • die Beurteilung von Projekten betreffend die Einhaltung der Vorschriften zur Mindeshöhe von Kaminanlagen
  • Abklärungen im Zusammenhang mit dem Einbau von Feinstaubfilteranlagen
  • Kontaktaufnahme mit den zuständigen Behörden
  • soweit notwendig, die rechtliche Durchsetzung Ihrer Ansprüche etc.