BauJur bietet folgende Leistungen

  • Erstellen von Baureglementsentwürfen für Gemeinden
  • Überprüfen von Baureglementen auf die Uebereinstimmung mit dem übergeordneten kantonalen Planaungs- und Baugesetz und dem Raumplanungsgesetz
  • Überprüfung von Baureglementen auf die Vereinbarkeit mit der Interkantonalen Vereinbarung über die Harmonisierung der Baubegriffe (IVHB)
  • Vorbesprechungen mit kantonalen Genehmigungsbehörden
  • Erarbeiten und Überprüfen kommunaler Beitrags- und Gebührenreglemente (BGO) auf Übereinstimmung mit dem übergeordneten Recht
  • Rechtliche Hilfestellung bei der Erarbeitung von Beitrags- und Gebührenordnungen