Der Bereich des Umweltschutzrechts ist zuweilen kompliziert und weist vielfältige Aspekte auf. Im Wesentlichen beschlägt dieses Thema die ganze Problematik mit Immissionen jedwelcher Art, insbesondere Lärmschutz, Erschütterungen, Luftverunreinigungen sowie nichtionisierende Strahlung. Dazu gehören aber auch die Themen wie Abfälle, Altlasten und Bodenfruchtbarkeit sowie der Umgang mit Chemikalien und das Gewässerschutzrecht.