Wir beraten Sie

  • bei Anständen mit Sendeanlagen für Mobilfunk wie 4G- und 5G-Antennen sowie bei drahtlosen Teilnehmeranschlüssen, Rundfunk und übrigen Funkanwendungen gemäss NISV
  • bei unerwünschten Einwirkungen von beleuchteten Reklamen und künstlichen Beleuchtungen sowie etwa
  • bei Blendwirkung von Strassenbeleuchtungen etc.