Baureglemente

Die Gemeinden sind gestützt auf das Raumplanungsgesetz des Bundes (RPG) sowie aufgrund der Kompetenzordnung in den kantonalen Bauvorschriften verpflichtet, Zonenpläne und Baureglemente zu erlassen. Diese kommunalen Nutzungsordnungen haben die Gemeinden nach Vorschrift des Raumplanungsgesetzes durch eine kantonale Behörde genehmigen zu lassen.

Beitrags- und Gebührenreglemente

Die Gemeinden sind nach dem RPG auch verpflichtet, Bauzonen zeitgerecht zu erschliessen. Solche Erschliessungen verursachen hohe Kosten. Die Grundeigentümer müssen deshalb an die Finanzierung der Erschliessungsanlagen beitragen. Das Raumplanungsgesetz sowie das Wohbau- und Eigentumsföderungsgesetz (WEG) und auch das kantonale Recht verpflichten die Gemeinden deshalb, von den Grundeigentümern angemessene Beiträge an die Erschliessungskosten zu erheben.

Die Gemeinden müssen die Grundsätze der Erschliessungsfinanzierung in einem Reglement festhalten. Solche Regelemente bedürfen ebenfalls der kantonalen Genehmigung, um Gültigkeit zu erlangen. Im Kanton Thurgau haben die meisten Gemeinden hierfür eine Beitrags- und Gebührenordnung (BGO) erlassen.