Die Leistungen von BauJur in diesem Bereich beschlagen insbesondere die

  • Ermittlung der abgabepflichtigen Grundeigentümer bei Erschliessungen
  • Feststellung der Objekte, die überhaupt abgabepflichtig sind
  • Ermittlung der Abgabeart (Erschliessungsbeiträge, Erschliessungsgebühren), die der pflichtige Grundeigentümer zu entrichten hat
  • Überprüfung der Höhe der Abgaben sowie nötigenfalls Einleitung von Rechtsmitteverfahren gegen Erschliessungsabgaben