Wir unterstützen Sie bei Gründungen, Fusionen und andern Zusammenschlüssen von öffentlich-rechtlichen Körperschaften oder öffentlich-rechtlichen Körperschaften und privatrechtlichen Gesellschaften.
Wir beraten Sie bezüglich Form, Inhalt und Verfahren bei Erlass oder Revision von Statuten und Organisationsreglementen von öffenltich-rechtlichen Körperschaften wie Strom- und Wasserkorporation, Zweckverbänden etc. und treten nötigenfalls vorgängig mit den Genehmigungsbehörden in Kontakt.
BauJur berät Gemeinden und öffentlich-rechtliche Körperschaften bei Vorgehen betreffend Auslagerung von öffentlich-rechtlichen Aufgaben an Dritte und klärt für Sie Fragen zur Genehmigungspflicht und zum Verfahren ab.
BauJur bearbeitet für Sie allgemeine Rechtsfragen, stellt für Sie Kontakte zu den fachlichen Ansprechpartnern her und sucht nach meditativen Lösungen.