Erschliessungsrecht
Die Gemeinden sind nach dem Raumplanungsgesetz des Bundes sowie gestützt auf die kantonalen Erlasse verpflichtet, ihre Bauzonen zeitgerecht zu erschliessen. Zu den Erschliessungsanlagen gehören im Wesentlichen die Kanalisationen, die Erschliessungsstrassen sowie die Versorgungsanlagen Strom und Wasser. Nötigenfalls ist für eine hinreichende Erschliessung auch die Durchführung eines Landumlegungsverfahrens erforderlich, um besser überbaubare Grundstücke zu erhalten oder die Erschliessung sicherzustellen.
Wann ein Grundstück als hinreichend erschlossen gilt und mit welchen Mitteln eine genügende Erschliessung realisiert werden kann, ist allerdings nicht immer klar und bildet Gegenstand vieler Auseinandersetzungen.