Das eidgenössische Gewässerschutzrecht (GSchG) verlangt, dass Gewässer vor nachteiligen Einwirkungen zu schützen sind. Für Haushalte, Industrie und Gewerbe sowie für die Landwirtschaft soll einwandfreies Trink- und Brauchwasser zur Verfügung stehen. Zudem sollen die natürlichen Lebensräume von Tieren und Pflanzen in und an den Gewässern erhalten bleiben.