BauJur
- unterstützt Sie bei Bauvorhaben sowohl bei Projekten innerhalb als auch ausserhalb der Bauzonen
- überprüft Ihr Vorhaben auf die Übereinstimmung mit dem kommunalen Baureglement und dem Zonenplan
- klärt ab, ob Ihr Bauprojekt mit einem allenfalls bestehenden Gestaltungsplan übereinstimmt und lotet die Baumöglichkeiten nach diesem Plan aus
- klärt Ihre Bauchancen aus rechtlicher Sicht ab
- trifft Vorabklärungen mit kommunalen und kantonalen Behörden
- vertritt Sie bei Konfliktsituationen mit Gemeinden oder der Nachbarschaft
- erarbeitet Konfliktlösungen zur Vermeidung von Bauverzögerungen
- überprüft und erarbeitet private Entwürfe von Sondernutzungsplänen sowie Sondernutzungspläne von Gemeinden (insbesondere Gestaltungs- und Ueberbauungspäne)
- bietet Rechtsberatungen im gesamten Immobiliarsachenrecht
- begründet Mit- und Stockwerkeigentum samt Erarbeitung von entsprechenden Reglementen
- erstellt Kaufverträge, Vorkaufsrechtsverträge, Kaufsrechtsverträge, Rückkaufsrechtsverträge, Schenkungsverträge, Erbvorbezugsverträge, Baurechtsverträge, Wohn- und Nutzniessungsrechte, weiteren Dienstbarkeitsverträge, Darlehensverträge, Mietverträge etc.