Die Finanzierung von Erschliessungsanlagen haben die Gemeinden mittels Erhebung von Erschliessungsabgaben sicherzustellen. Hierzu steht ihnen die Möglichkeit offen, die Abgaben in ihren Gebührenreglementen in Form von  Erschliessungsbeiträgen, Anschlussgebühren und wiederkehrenden Gebühren einzufordern.

Jede Abgabeart ist an bestimmte Voraussetzungen geknüpft, welche in den Abgabereglementen der Gemeinden festgehalten werden müssen. Solche Reglemente bilden die gesetzliche Grundlage für die Berechtigung zur Erhebung von Erschliessungsabgaben.